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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IN-TIME Transport GmbH (IN-TIME)

Folgende Vereinbarungen sind Bestandteil des Vertrages:

AGB des Vertragspartners werden nicht akzeptiert.
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). Diese beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Millionen bzw. 2,5 Millionen EUR oder 2 SZR/kg, je nachdem welcher Betrag höher ist und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg. Ferner gilt: Die ADSp gelten auch für Geschäfte nach Ziffer 2.3 ADSp und (soweit zulässig) nach Ziffer 2.4 ADSp (Geschäfte für nicht-gewerbliche
Zwecke), soweit nicht abweichende Vereinbarungen getroffen sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist nur am Ort unserer mit dem Geschäft beauftragten Niederlassung. Unsere Verkehrshaftungsversicherung haben wir über BüchnerBarella Assekuranzmakler GmbH, Hamburg, Deutschland, eingedeckt.
In Verträgen, in denen IN-TIME einen anderen zur Erbringung von Transportdienstleistungen verpflichtet, gilt das Folgende.
Zahlungsbedingungen: 10 Tage 3 % Skonto oder 45 Tage netto (jeweils nach Rechnungserhalt mit allen quittierten Ablieferbelegen und ausgeglichenem Palettenkonto). Streichungen in dem Vertrag ohne ihre schriftliche Bestätigung durch IN-TIME bewirken keine Vertragsänderung. Jeder Auftrag ist mit Stempel und Unterschrift auf der zweiten Seite unten des Transportauftragsschreibens schriftlich zu bestätigen. Wird der Auftrag nicht an IN-TIME bestätigt, so behält IN-TIME 80,00 € zzgl. der gesetzlichen USt. von der Vergütung ein. Der Auftrag ist in dem Fall dennoch bindend vereinbart.
Bedingung für einen Ausgleich der Frachtrechnung des Auftragnehmers ist die ordnungsgemäße Beifügung der „Ablieferquittung“, des „Transportauftrags“, bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einer „Gelangensbestätigung“ oder eines „Verbringungsnachweises“ und des „Palettenscheins mit Tauschnachweis“ im Original. Nicht getauschte Paletten müssen binnen 14 Tagen nach Tourende an IN-TIME zurückgeführt werden, anderenfalls werden Ladehilfsmittel mit 20,00 € zzgl. ges. MwSt. pro Europaletten, mit 25,00 € zzgl. ges. MwSt. pro Düsseldorfer Paletten sowie mit 130,00 € zzgl. ges. MwSt. pro Gitterbox und zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € zzgl. ges. MwSt. in Rechnung gestellt.
Sollte ein Paletten- oder Gitterboxtausch bei Beladung vereinbart sein, so ist der Auftragnehmer bei Unklarheiten über Art und Zahl der vorzuhaltenden und zu tauschenden Leerpaletten oder Leergitterboxen verpflichtet, IN-TIME zu kontaktieren und eine Klärung herbeizuführen. Der Einwand, es sei nicht bekannt gewesen, wie viele Leerpaletten oder -gitterboxen hätten vorgehalten und getauscht werden müssen, ist ausgeschlossen.
Die Be- und Entladezeiten sind unbedingt einzuhalten, anderenfalls darf IN-TIME auch ohne Nachfristsetzung etwaige daraus entstehende Kosten und Vertragsstrafen an den Auftragnehmer weiterbelasten.
Die vollständigen Frachtpapiere sind unverzüglich an IN-TIME zu senden, anderenfalls steht IN-TIME für den Rechnungsausgleich ein Zurückbehaltungsrecht oder im Falle von Vermögensnachteilen eine Minderung der Rechnung zu.
Es sind nur saubere, trockene, technisch einwandfreie sowie ausreichend CMRversicherte Fahrzeuge mit ebenem Boden ohne Coilmulde zur Verfügung zu stellen. Die Fahrzeuge müssen eine ausreichende Nutzlast aufweisen. Es muss die gesamte Ladekapazität zur Verfügung stehen. Es besteht generelles Beiladeverbot.
Eine Weitergabe des Auftrages an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von IN-TIME wird ausgeschlossen.
Auftragnehmer werden ausdrücklich auf ihre gesetzliche Pflicht hingewiesen, an Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz zu zahlen. Der Auftragnehmer versichert ausdrücklich, sich gewissenhaft an diese Verpflichtung zu halten. Im Falle von Verstößen des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz wird er IN-TIME von allen daraus resultierenden Zahlungspflichten, seien es Lohnforderungen, Bußgelder, Gebühren, Geldstrafen oder sonstige Zahlungspflichten, freihalten. Daneben wird er IN-TIME alle daraus folgenden Vermögens- und
Nichtvermögensschäden ersetzen.
Bei Störungen im Transportablauf (Terminverschiebung, Bruchlieferung, Unfall etc.), ist IN-TIME unverzüglich zu informieren. In einem solchen Fall ist der Weisung von IN-TIME unbedingt nachzukommen.
Alle daraus entstehenden Kosten können dem Auftragnehmer durch IN-TIME belastet werden, wenn die Störungen von ihm zu vertreten sind.
Die Ladung ist ausreichend zu sichern und auf hinreichende Verpackung und genügenden Transportschutz der bereitgestellten Ware zu überprüfen. Trifft die Ladung beim Empfänger beschädigt ein, so kann sich der Auftragnehmer nicht auf die Pflichten des Absenders aus den §§ 411, 412 Abs. 1 Satz 1 HGB berufen, es sei denn, der Absender hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen diese Pflichten verstoßen
und der Auftragnehmer konnte dies trotz größtmöglicher Aufmerksamkeit nicht erkennen. Ein Ladungssicherungsmaterial wie Plastikkantenschützer, Antirutschmatten – Reibbeiwert größer oder gleich 0,60 Stärke 3,00 mm, Lochleiste, ausreichend Seitenwandbretter und Schwerlastgurte (LC 2500/5000 daN – die Vorspannkraft muss mindestens 500 daN betragen) und Kopfschlinge sind mitzuführen.
Die Kosten für fehlendes bzw. nicht ordnungsgemäßes Material sowie entstehende Schäden durch falsche bzw. unsachgemäße Sicherung werden dem Auftragnehmer weiterberechnet. Standzeiten an der Be- und Entladestelle sind bis jeweils 6 Stunden kostenfrei.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass er alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der GüKBillBG, einhält.
Jegliche Art des Kundenschutzes gilt als vereinbart. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Kontakt zu Kunden von IN-TIME außerhalb des Ladegeschäftes zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlungen steht IN-TIME Schadensersatz zu.
IN-TIME besteht auf der Eindeckung der Höchsthaftung von 40 SZR.
Die Abtretung von Zahlungsforderungen gegen IN-TIME wird ausgeschlossen.

Stand: April 2020

 

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